Bis Ende des Jahres 2018 müssen alle Wohnungen in Thüringen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das ist eine der Vorgaben, die in der neuen Thüringer Bauordnung beschlossen wurde. Bisher waren Rauchmelder in Thüringen nur bei Neubauten Pflicht. Mit der Neuregelung wird diese Vorgabe auf alle bestehenden Wohnungen ausgeweitet. Nachfolgend haben wir für Sie einige wichtige Fakten zu Rauchmeldern zusammengestellt.
Täglich verunglücken durchschnittlich zwei Menschen tödlich an den Folgen eines Brandes. Die meisten davon fallen aber nicht den Flammen zum Opfer, sondern den giftigen Rauchgasen die bei einem Brand entstehen. Der Großteil der Opfer wurde im Schlaf überrascht, denn Rauchgase sind schneller und lautloser als Feuer.
Die zunehmende Anzahl von Kunststoffen in den Möbeln und in der Wohnungseinrichtung sorgt für äußerst gefährliche Schadstoffe im Brandrauch. Schon wenige Atemzüge reichen aus, gesundheitliche Schädigungen zu verursachen oder können im Ernstfall zum Erstickungstod führen. Und genau hier können Rauchmelder in der eigenen Wohnung durch rechtzeitiges Warnen der Bewohner schlimmeres verhindern.
Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden. Die Rauchmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in diese Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst die Alarmierungseinrichtung aus und warnt durch einen lauten Signalton. Personen, die sich in einer Brandwohung befinden, können somit schnell und situationsbezogen reagieren - die eigene Familie in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Mitbewohner im Haus warnen oder den Entstehungsbrand bekämpfen. Im Notfall gibt ein Rauchmelder Ihnen Zeit, all das zu erledigen.
In Privathaushalten ist ein Rauchmelder in einem zentral gelegenen Raum wie z.B. im Flur anzubringen. An der Schnittstelle zwischen Wohn- und Schlafbereich werden somit auch Schlafende durch den Signalton auf eine drohende Gefahr aufmerksam gemacht. In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk mindestens einen Rauchmelder vor dem Schlafbereich zu montieren. Darüber hinaus sind vor allem Kinderzimmer durch ein zusätzliches Gerät zu schützen. Küche und Bad sollten ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen können. In kleinen Apartments mit einem Schlaf-/Wohnraum installieren Sie einen Rauchmelder in der Nähe Ihres Schlafplatzes an der Decke. Sichern Sie Ihre Kinder und sich mit Geräten, die man untereinander verbinden kann. Löst ein Rauchmelder den Alarm aus, ertönt das Warnsignal auch über alle anderen Geräte.
Rauchmelder sind an der Decke in der Mitte des jeweiligen Raumes anzubringen. Dort können die Geräte im Fall eines Feuers eine optimale Frühwarnung gewährleisten. Als Mindestschutz sollte wenigstens ein Rauchmelder pro Wohnung an zentraler Position montiert werden. Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen gilt ebenfalls als Mindestschutz ein Rauchmelder pro Etage und Wohnung, jedoch ist auch im Keller und auf dem Dachboden eine Installation sinnvoll, da sich hier sehr oft unbeobachtete Brände entwickeln.
Die Geräte werden mit ausführlicher Gebrauchsanweisung und montagefertig (Batterie, Schrauben und Dübel) geliefert. In aller Regel müssen die Rauchmelder nur mit zwei kleinen Schrauben in die Decke geschraubt werden, bzw. es wird eine kleine Grundplatte an der Decke befestigt, in der ein Rauchmelder arretiert wird. Also einfach an die Decke schrauben und fertig.
Weitere Informationen über den lebensrettenden Nutzen von Rauchmeldern finden Sie im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de